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Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit alle Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • und
  • Betriebsärzte

schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten.

Rechtsgrundlagen bilden:

  • das Arbeitssicherheitsgesetz
  • die BG-Vorschriften DGUV-Vorschrift 2 ; kurz: DGUV-V2

Der zeitliche Rahmen, in dem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte für Ihr Unternehmen pro Jahr mindestens tätig seien müssen, richtet sich nach

  • der Branche (Gefährdungspotential) Ihres Unternehmens
  • der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens
    sowie
  • den BG-Vorschriften DGUV-V2

Man spricht hierbei auch von der gesetzlich vorgeschriebenen Grundeinsatzzeit
sowie der betriebsspezifischen Betreuungszeit Beide Zeiten zusammen bilden die Gesamtbetreuungszeit für Ihr Unternehmen. Bei der Berechnung dieser Gesamtbetreuungszeit unterstützt Sie der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger….. oder Sie berechnen Ihren Bedarf einfach selbst
mit dem EZ-Rechner!

Auch hat der Gesetzgeber den Unternehmer verpflichtet, seinen Mitarbeitern die erforderlichen Arbeitsschutzprodukte zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsgrundlage bildet die BG-Vorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention". Zum Hersteller- und Händlerverzeichnis von Arbeitsschutzprodukten.

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