Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit
alle Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet,
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
und
- Betriebsärzte
schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten.
Rechtsgrundlagen bilden:
- das Arbeitssicherheitsgesetz
- die BG-Vorschriften DGUV-Vorschrift 2 ; kurz: DGUV-V2
Der zeitliche Rahmen, in dem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit
und die Betriebsärzte für Ihr Unternehmen pro Jahr mindestens
tätig seien müssen, richtet sich nach
- der Branche (Gefährdungspotential) Ihres Unternehmens
- der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens
sowie
- den BG-Vorschriften DGUV-V2
Man spricht hierbei auch von der gesetzlich vorgeschriebenen Grundeinsatzzeit
sowie der betriebsspezifischen Betreuungszeit Beide Zeiten zusammen bilden
die Gesamtbetreuungszeit für Ihr Unternehmen. Bei der Berechnung dieser
Gesamtbetreuungszeit unterstützt Sie der für Sie zuständige
Unfallversicherungsträger….. oder Sie berechnen Ihren Bedarf einfach
selbst mit dem EZ-Rechner!
Auch hat der Gesetzgeber den Unternehmer verpflichtet, seinen
Mitarbeitern die erforderlichen Arbeitsschutzprodukte zur Verfügung
zu stellen. Die Rechtsgrundlage bildet die BG-Vorschrift BGV
A1 "Grundsätze der Prävention".
Zum Hersteller- und Händlerverzeichnis
von Arbeitsschutzprodukten.
[nach
oben]
|