Einsatzzeitenrechner
Hier haben Sie die Möglichkeit, die erforderliche jährliche Einsatzzeizeit nach Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), SR 832.20 sowie Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), SR 832.30 einfach und schnell zu berechnen.


Massgebend für die Beizugspflicht von Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern, Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachleuten ist die Liste der besonderen Gefährdungen in Anhang 1 der "Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit" (ASA-Richtlinie) in Verbindung mit fehlendem erforderlichen Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Erfahrungsgemäß weisen fast alle Betriebe Merkmale von besonderen Gefährdungen auf. (Diese Liste aus Anhang 1 der ASA-Richtlinie haben wir im Downloadbereich für Sie bereitgestellt)

Hinweis: Betriebe mit einem Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung von 0.5 % und mehr der Lohnsumme haben in der Regel besondere Gefährdungen.

Geben Sie die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Ihres Unternehmens an :



Geben Sie den Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung ( in % der Lohnsumme) an:

0.0 – 0.5 % (2.25 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)
0.5 – 1.0 % (2.50 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)
1.0 – 1.5 % (3.50 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)
1.5 – 2.0 % (4.50 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)
2.0 – 3.0 % (5.50 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)
3.0 – 4.0 % (7.00 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)
4.0 – 5.0 % (9.00 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)
5.0 % (11.00 Stunden/Mitarbeitenden und Jahr)