Berechnen Sie einfach und schnell den vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Bedarf für Ihr Unternehmen.
Wählen sie Ihren Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaft aus:
Berücksichtigen Sie hierbei Teilzeitbeschäftigte wie folgt:
- Mitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit bis 20 Stunden zählen als 0,5 Beschäftigte.
- Mitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bis zu 30 Stunden zählen als 0,75 Beschäftigte.
- Mitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit mehr als 30 Stunden zählen als Vollzeit-Beschäftigte.